Becher wurde am 21. Februar 1816 als Sohn eines Arztes in Stuttgart geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in seiner Heimatstadt studierte er ab 1832 in Tübingen Jura. Während seines Studiums schloss er sich dem Corps Suevia an. Bis 1841 hatte er sämtliche Examen erfolgreich abgelegt. Anschließend war er zunächst als Gerichtsaktuar in Tettnang beschäftigt, bevor er sich 1842 als Anwalt in Ravensburg niederließ.
Durch Vermittlung von Julius Haußmann (1816-1889), der damals die Bleiche seines Vaters in Blaubeuren führte, bemühte sich Becher 1847 erfolgreich im Rahmen einer Nachwahl um das Mandat von Blaubeuren für den Stuttgarter Landtag. Hier machte er als hervorragender Redner rasch auf sich aufmerksam.
Anfang März 1848 nahm Becher an der Heidelberger Versammlung teil, auf der die ersten Weichen für den Zusammentritt des Vorparlaments bzw. später der Nationalversammlung gestellt wurden. Jedoch war Becher in der Folgezeit kein Delegierter in der Frankfurter Paulskirche, sondern konzentrierte sich auf die Landespolitik. So hatte er ab Herbst 1848 eine führende Position im „Landesausschuss“ der Volksvereine, einer frühen Parteiorganisation der württembergischen Demokraten, inne. Politisch stand Becher nunmehr in Opposition zu dem von Friedrich Römer (1794-1864) geführten liberalen württembergischen Märzministerium. Becher forderte seinerseits die Einberufung einer konstituierenden württembergischen Ständeversammlung, die eine neue Verfassung nicht mehr in Form eines Vertrags oder einer Vereinbarung mit dem König beschließen sollte. Vielmehr sollte es im Ermessen dieser Versammlung stehen, darüber frei zu entscheiden, ob Württemberg zukünftig Monarchie oder Republik sein sollte.
Auf der Generalversammlung der Volksvereine am 24. Februar 1849 in Ulm stellten diese unter maßgeblicher Mitwirkung Bechers ihr nationalpolitisches Programm vor: So wünschten die Volksvereine eine großdeutsche Lösung der nationalen Frage mit dem Beitritt Deutsch-Österreichs zu einem zukünftigen Reich. Aber auch die übrigen Teile Österreichs sollten an den zukünftigen deutschen Bundesstaat angeschlossen werden. An dessen Spitze sollte ein für sechs Jahre gewählter Reichsstatthalter treten, dem ein Einkammerparlament als Legislative gegenübergestellt werden sollte. Der Reichsstatthalter sollte nicht über ein Auflösungsrecht des Parlaments verfügen und gegenüber dessen Beschlüssen lediglich ein aufschiebendes, kein absolutes Vetorecht besitzen. Auch dürfe das Reich Verfassungsänderungen in den einzelnen Gliedstaaten nicht verhindern.
Trotz Konflikten in der württembergischen Innenpolitik fanden das Ministerium Römer, der „Landesausschuss“, die Volksvereine wie auch die württembergische Kammer – letztere hatte im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Anerkennung der Reichsverfassung eigens einen „Fünfzehnerausschuss“ gebildet, dem auch Becher angehörte – im April 1849 nochmals zu einer gemeinsamen politischen Linie zusammen und drängten mit einer Volksbewegung im Rücken den württembergischen König Wilhelm I. (1781-1864) erfolgreich zur Annahme der Reichsverfassung.
Angesichts der Ablehnung von Kaiserkrone und Reichsverfassung durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) kam es bereits im Mai 1849 zu Kräfteverschiebungen in der württembergischen Innenpolitik. Die kurzfristige Aktionseinheit zwischen dem Ministerium und den Volksvereinen zerbrach, zumal es im benachbarten Baden zur Meuterei des Militärs, zur Flucht des Großherzogs und zur Übernahme der Macht durch die dortigen Volksvereine kam. Nach einem Hilfsersuchen des badischen Großherzogs marschierte eine preußische Interventionsarmee gegen die Aufständischen in Baden und in der Pfalz auf.
Vor diesem Hintergrund kam es am Pfingstsonntag, dem 27. Mai 1849, zu einer Versammlung von 400 Delegierten von 202 Volksvereinen aus 49 Oberämtern Württembergs in Reutlingen. Unter Leitung und auf Vorschlag Bechers verabschiedete diese eine Resolution, in der festgestellt wurde, dass die provisorische Zentralgewalt zum Reichsfeind geworden sei, da sie die Nichtanerkennung der Verfassung durch Preußen hingenommen habe und die Intervention preußischer Truppen dulde. Die Souveränität sei daher an die Nationalversammlung zurückgefallen. Vom Ministerium Römer erwartete Becher weiter, dass dieses den Aufständischen in Baden und in der Pfalz, mit denen Württemberg durch die gemeinsame Anerkennung der Reichsverfassung verbunden sei, zur Seite stehe und das württembergische Militär gegen die Preußen aufmarschieren werde. Auch sollte kein Durchmarschrecht für bayerische Truppen gewährt werden. Zugleich wünschte Becher eine umfassende Durchführung der Volksbewaffnung. Militär und Beamte sollten auf die Reichsverfassung vereidigt werden, sämtliche politische Gefangenen freigelassen werden.
Mit seinem Resolutionsentwurf stieß Becher auf den Widerstand einiger Delegierter. Vor allem die badischen Gäste, Joseph Fickler (1808-1865) und Heinrich Hoff (1808-1852), erwarteten von den württembergischen Volksvereinen weiterreichende Beschlüsse, die letztlich darauf abzielen sollten, einen Aufstand loszutreten. Am Ende konnte Becher, der in jedem Fall auf legalem Boden bleiben wollte, seine Forderung durchbringen, eine Deputation zusammenzustellen, die die genannten Anliegen der Regierung und dem Landtag in Stuttgart vortragen sollte. Mit dieser Position konnte sich Becher nicht nur bei den Delegierten der einzelnen württembergischen Volksvereine, sondern auch am Tag darauf auf einer großen Volksversammlung mit bis zu 25.000 Teilnehmern durchsetzen. Allerdings wurde entgegen den Vorstellungen Bechers der Forderungskatalog um soziale Anliegen erweitert.
Neben dem Delegiertentreffen der einzelnen Volksvereine am Pfingstsonntag und der Volksversammlung am Pfingstmontag hatte am selben Tag in Reutlingen ein Treffen von Bürgerwehrmännern stattgefunden, auf dem wiederum Karl Mayer (1819-1889) für einen bewaffneten Zug nach Stuttgart plädiert hatte und gleichermaßen auf den Widerspruch Bechers getroffen war. Erneut hatte dieser betont, dass der Rechtsboden nicht verlassen werden sollte, und die geforderten Anliegen nur im Zusammenspiel mit dem Ministerium Römer verwirklicht werden sollten. Doch ließ sich diese Konzeption nicht durchsetzen, Römer wie auch die Mehrheit des Stuttgarter Landtags lehnten die ihnen durch die Deputation vorgetragenen Forderungen schlicht ab.
Eine neue Situation entstand, als die Nationalversammlung nach Stuttgart übersiedelte. Diese hatte inzwischen vollständig mit der provisorischen Zentralgewalt gebrochen und setzte an deren Stelle eine fünfköpfige Reichsregentschaft, in die Becher auf Empfehlung von Stuttgarter Bürgerwehrmännern gewählt wurde. Dennoch wurde die Reichsregentschaft von der württembergischen Regierung nicht anerkannt, auch war letztere ebenfalls nicht bereit, die württembergischen Truppen der Nationalversammlung zu unterstellen und mit diesen die badischen Revolutionäre gegen die preußische Interventionsarmee zu unterstützen. Vielmehr kam es zum endgültigen Bruch mit dem Ministerium Römer, als die Nationalversammlung die Aushebung einer Volkswehr zu ihrem Schutz in Württemberg beschloss. Angesichts einer preußischen Interventionsdrohung kam es zur Sprengung des Rumpfparlaments in Stuttgart. Becher floh über Baden in die Schweiz. In Abwesenheit wurde er für Blaubeuren in die erste Verfassungsgebende Landesversammlung gewählt, wobei er freilich auf die Ausübung des Mandats verzichtete bzw. verzichten musste. Angesichts materieller Not im schweizerischen Exil stellte sich Becher 1851 in Friedrichshafen der Polizei und wurde anschließend auf dem Hohenasperg inhaftiert. In einem überaus aufsehenerregenden Schwurgerichtsprozess in Ludwigsburg gegen führende Teilnehmer der Reutlinger Pfingstversammlung wurde Becher vom Vorwurf des Hochverrats freigesprochen. Dabei kam ihm zugute, dass er stets betont hatte, auf dem gesetzlichen Boden bleiben zu wollen und auf der Reutlinger Pfingstversammlung sämtlichen Überlegungen entgegengetreten war, einen bewaffneten Zug nach Stuttgart unternehmen zu wollen.
Nach seinem Freispruch ließ sich Becher als Anwalt in Stuttgart nieder und erwarb sich rasch den Ruf eines erfolgreichen Verteidigers in Schwurgerichtsprozessen. 1862 kehrte er als Mitglied der Fortschrittspartei in den Stuttgarter Landtag zurück. Seiner großdeutsch-demokratischen Gesinnung blieb Becher treu und schloss sich 1864 den Demokraten und 1866 der Volkspartei an. Im Zuge einer Nachwahl wurde er 1869 Mitglied des Zollparlaments, in dem er sich darum bemühte, einer Ausweitung des preußischen Einflusses südlich des Mains entgegenzutreten. Dementsprechend sprach er sich u. a. gegen eine Münzreform und eine Münz- und Maßeinheit Württembergs mit Norddeutschland aus. Stattdessen wünschte er sich die Schaffung eines europäischen Münzsystems.
War die Volkspartei bis zum Beginn des deutsch-französischen Kriegs 1870/1871 zur stärksten politischen Kraft Württembergs aufgestiegen, so kam es nunmehr zum Stimmungsumschwung. Mit der sich abzeichnenden Reichseinigung standen die Demokraten auf verlorenem Posten. Becher verlor bei den Wahlen im September 1870 sein Landtagsmandat, jedoch kehrte er 1876 ein weiteres Mal in das Stuttgarter Parlament zurück. Bis zu seinem Tod setzte er sich weiterhin für demokratische Ideale ein, wie beispielsweise die Abschaffung der Todes- und der Prügelstrafe. Zudem war Becher von 1877 bis 1883 Mitglied des Stuttgarter Gemeinderats und hat sich außerdem 1887 bei der Organisation der Feierlichkeiten aus Anlass von Ludwig Uhlands (1787-1862) 100. Geburtstag engagiert.
Becher starb überraschend am 11. August 1890. Seine Beisetzungsfeierlichkeiten auf dem Stuttgarter Pragfriedhof wurden nochmals zu einer Demonstration großdeutsch-demokratischen Gedankenguts. So würdigte mit August Oesterlen (1819-1893) einer seiner politischen Weggefährten die Lebensleistung Bechers, seitens der Landtagsfraktion der württembergischen Demokraten ergriff mit Conrad Haußmann (1857-1922) ein Vertreter der nachfolgenden Politikergeneration das Wort.