Restle wurde 1901 in Beuron (Hohenzollern) als Tochter eines Revierförsters geboren. Nach der Volksschule besuchte sie ab 1914 das Seminar der Missionsbenediktinerinnen von Tutzing am Starnberger See. Diese Ausbildung brach sie jedoch nach einem Jahr ab, da ihr Vater nicht mehr die Mittel für den Besuch des Seminars aufbringen konnte und sie zudem nach eigener Überzeugung für den Beruf der Missionslehrerin ungeeignet war.
Nunmehr besuchte sie 1915/16 die Klosterschule in Beuron, um anschließend eine kaufmännische Ausbildung in Tuttlingen zu erhalten. Nach einer ersten Tätigkeit bei einer Holzgroßhandlung in Freiburg wanderte Restle 1921 nach Norwegen aus, wo sie im Haushalt eines Augenarztes tätig war. Im Anschluss an ihre Rückkehr nach Deutschland 1925 war sie zeitweilig als Buchhalterin in einer kleinen Nähmaschinenfabrik in Berghausen bei Durlach sowie 1927 als Schreibkraft im badischen Innenministerium beschäftigt. Von dieser Stelle wurde sie schließlich zum badischen Landesarbeitsamt versetzt. Diese Behörde wurde 1928 aufgelöst und in die Reichsarbeitsverwaltung überführt, von nun an arbeitete Restle beim Landesarbeitsamt Südwestdeutschland in Stuttgart.
Schon 1926 war Restle der SPD beigetreten. Die SPD-Mitgliedschaft sowie ihr Engagement in der Arbeiterwohlfahrt hatten zur Folge, dass ihr im März 1933 gekündigt wurde – zunächst mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Im Mai 1933 wurde Restle jedoch auf der Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums sofort entlassen. Restle hatte den Mut, gegen ihre Kündigung beim Präsidenten des Landesarbeitsamts für Südwestdeutschland sowie beim Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Protest einzulegen. In dem entsprechenden Schreiben bekannte sie sich ausdrücklich zu den Werten der Sozialdemokratie, zur Solidarität mit sozial Schwächeren, zum Frieden und zu Frauenrechten.
Freilich war dem Protestschreiben kein Erfolg beschieden, zunächst blieb Restle eineinhalb Jahre arbeitslos. Zwischen November 1934 und Dezember 1934 arbeitete sie aushilfsweise als Schreibkraft bei dem jüdischen Kaufhaus Hermann Tietz & Co. Anschließend wechselte sie zur Automobilhandelsfirma Paul Staiger. Hier führte sie zehn Jahre lang mit bescheidenem Gehalt die Lohnbuchhaltung und bemühte sich zudem, Schuldforderungen des Autohauses einzutreiben. Während des Kriegs setzte sie sich in besonderem Maße für die Belange der Zwangsarbeiter ein, genauso wie sie engagiert dabei mithalf, den Betrieb bei Auto-Staiger aufrechtzuerhalten, nachdem das Unternehmen im Gefolge eines Luftangriffs Schaden genommen hatte.
Ab 1945 bemühte sich Restle wieder in den Dienst des Landesarbeitsamts zurückzukehren, was jedoch erst mit einiger zeitlicher Verzögerung gelang. Zunächst einmal war sie noch weiterhin bei Auto-Staiger tätig, wo sie zwei Jahre lang an der Spitze des Betriebsrats stand. 1948/49 leitete sie schließlich die Bibliothek des Landeswirtschaftsamts und führte zugleich dessen Pressedokumentation. Erst ab 1949 kehrte sie in die Arbeitsverwaltung zurück, in der sie bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand 1966 tätig war.
Politisch engagierte sie sich wiederum in der Sozialdemokratie. So wurde sie stellvertretende Vorsitzende von deren Frauenorganisation in Nordwürttemberg. Auch führte Restle die Kasse der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit in Stuttgart. Außerdem gehörte sie 1948 bis 1951 als Nachrückerin für den wiedergewählten Bürgermeister Josef Hirn (1898-1971) dem Stuttgarter Gemeinderat an.
Die landespolitische Bühne betrat Restle 1950 mit ihrer Wahl in den Landtag von Württemberg-Baden, insgesamt sollte sie dem Stuttgarter Parlament 18 Jahre angehören. Ab 1952 konnte sie jeweils das Direktmandat im Wahlkreis Stuttgart IV, Feuerbach und Zuffenhausen, mit Ergebnissen zwischen 37,4 % und 47,0 % erobern. Die Wahlerfolge Restles sind umso bemerkenswerter, als die Politik in den 1950er und 1960er Jahren noch weit überwiegend männlich geprägt war: der Frauenanteil in den ersten vier Landtagen des Landes Baden-Württemberg 1952 bis 1968 schwankte zwischen lediglich 3,3 % und 5,0 %. Nach dem Ausscheiden Restles aus dem Landtag 1968 gehörten diesem nur noch zwei Parlamentarierinnen an.
Im Rahmen ihrer Landtagstätigkeit setzte Restle als Mitglied und oftmals auch als parlamentarische Berichterstatterin des Kulturpolitischen und des Sozialausschusses zwei Schwerpunkte. Zunächst einmal ging es ihr um die Vertretung der Interessen alter, kranker und sozial schwacher Menschen. Beispielsweise setzte sie sich für die vermehrte Schaffung von Plätzen in Alters- und Pflegeheimen ein und rief dabei ihren Landtagskollegen in Erinnerung, dass die Kultur eines Volkes nicht zuletzt auch am Stand der Sorge für seine Alten zu erkennen sei.
In gleicher Weise wie für alte Menschen machte sie sich zum Anwalt von Kranken, so schon im Landtag von Württemberg-Baden, als sie im Februar 1951 den Ausbau der Bäder in Wildbad einforderte, damit hier innerhalb des nächsten halben Jahres junge Menschen, die an spinaler Kinderlähmung erkrankt waren, behandelt werden könnten. Flankierend hierzu wünschte sie außerdem, dass in Wildbad ein Kurheim als Staatliches Krankenhaus bzw. Genesungsheim eingerichtet werden sollte. In diesem sollten die Kinder nach dem Abklingen der akuten Krankheit weiterbehandelt werden, um auch längerfristig eine medizinische Betreuung zu gewährleisten.
Zivilblinde und gehörlose bzw. schwerhörige Jugendliche hatten ebenfalls die besondere Aufmerksamkeit Restles: Beispielsweise informierte Restle im November 1958 den Landtag über die völlig unzureichenden Verhältnisse an den Gehörlosen- bzw. Schwerhörigenschulen in Bönnigheim, Nürtingen und Schwäbisch Gmünd. In Schwäbisch Gmünd beispielsweise mussten die Kinder teilweise im Klassenzimmer essen, weil kein Speisesaal zur Verfügung stand, die sanitären Anlagen waren inakzeptabel, der Pausenhof zu klein und nicht auf die Bedürfnisse von Gehörlosen zugeschnitten. Auch die Schlafmöglichkeiten im angeschlossenen Wohnheim waren viel zu beengt. Restle drängte darauf, dass nicht nur geeignete Räumlichkeiten eingerichtet, sondern die Kinder außerdem nach dem jeweiligen Grad der Schwerhörigkeit eingeteilt werden sollten, um eine möglichst gezielte Förderung zu ermöglichen. Dem Engagement Restles war es unter anderem zu verdanken, dass der Landtag ab 1960 Mittel für den Umbau des ehemaligen Lehrerseminars in Heilbronn für eine neue Gehörlosenschule zur Verfügung stellte, wobei Restle auch jetzt weiterhin auf einen möglichst raschen Baufortschritt beharrte, um die gehörlosen Kinder möglichst bald in den Genuss der neuen Lernmöglichkeiten kommen zu lassen.
Den zweiten Schwerpunkt der Tätigkeit Restles bildete das Eintreten für die Ausbildung und soziale Absicherung von Berufen im Sozial- bzw. Gesundheitswesen. So machte sie sich etwa angesichts wachsenden Schwesternmangels Gedanken über die Einrichtung und Förderung von Krankenpflegevorschulen, genauso wie sie sich mit der finanziellen Situation selbstständig tätiger Hebammen auseinandersetzte. Diese gestaltete sich besonders kritisch, da schon in den 1950er und 1960er Jahren die Zahl der Hausgeburten massiv zurückging und viele Krankenhäuser nicht bereit waren, freischaffende Hebammen als Beleghebammen aufzunehmen. Gleichzeitig verpflichtete das Hebammengesetz diese dazu, eine Vielzahl an Kompetenzen zu erwerben bzw. Pflichten wahrzunehmen. Damit die selbstständigen Hebammen all diesen Aufgaben nachgehen konnten, legte Restle dem Landtag im Dezember 1963 einen umfangreichen Forderungskatalog vor. So wünschte sie unter anderem die Gewährleistung eines jährlichen Mindesteinkommens für Hebammen von 3.000 D-Mark, auch sollte diesen bei der Existenzgründung eine unbürokratische finanzielle Starthilfe seitens der Kreise und Gemeinden genauso zuteilwerden wie ein Zuschuss von bis zu 3.000 D-Mark für die Beschaffung eines Dienstfahrzeuges. Restle ging sogar so weit zu fordern, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Gemeinden den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung der Hebammen übernehmen sollten. Ebenso solle man prüfen, ob bislang freiberufliche Hebammen seitens der Gemeinden vermehrt eingestellt werden könnten.
Für ihren Einsatz für sozial Schwache wurde Restle 1967 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Nach ihrem Rückzug aus der Politik im darauffolgenden Jahr wurde es jedoch sehr schnell still um sie. Da sie alleinstehend war, ist nicht einmal ihr genaues Todesdatum bekannt. Sie muss zwischen dem 7. und 9. Oktober 1978 gestorben sein und wurde wenige Tage später auf dem Pragfriedhof beigesetzt. In der Stuttgarter Lokalpresse finden sich aus Anlass ihres Todes nur einige recht knappe Würdigungen. Alle Informationen zu Restle speisen sich daher ausschließlich aus den Landtagsprotokollen und der umfangreichen Personalakte der Bundesanstalt für Arbeit, die heute im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt wird. Erst in der jüngsten Zeit hat Restle seitens der historischen Forschung etwas mehr Aufmerksamkeit erhalten. So wird ihr Wirken im Rahmen von Studien zum Themenfeld „Frauen in der Politik“ aus Anlass der 100. Wiederkehr der Einführung des Frauenstimmrechts gewürdigt. Ebenso wurde sie 2019 in das Gedenkbuch des Landtags von Baden-Württemberg an die von den Nationalsozialisten verfolgten südwestdeutschen Reichs-, Bundes- und Landtagsabgeordneten aufgenommen.